Verkehrsrecht

Unfälle und andere Scherereien.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich vom Zivil- über das Ordnungswidrigkeiten- bis hin zum Verkehrsstrafrecht.

Im Bereich des Zivilrechts befassen wir uns überwiegend mit der Regulierung von Verkehrsunfällen durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Wir kümmern uns um die Erstellung eines Gutachtens für Ihr beschädigtes Fahrzeug, vertreten Sie gegenüber den Unfallgegnern bzw. deren Haftpflichtversicherungen und sorgen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für den schnellen Ausgleich Ihrer Reparaturkostenrechnung. Darüber hinaus bemühen wir uns um die Durchsetzung von Nutzungsausfallentschädigungen, Mietwagenkosten oder die Geltendmachung des Wertverlustes, welchen Ihr Fahrzeug durch den Unfall erlitten hat. Weiterhin machen wir die bei einem Verkehrsunfall erlittenen Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherungsunternehmen geltend bzw. setzen diese Ansprüche vor Gericht durch.

Je früher Sie uns nach einem Verkehrsunfall informieren, umso umfassender kann unsere Hilfe sein. Sie ersparen sich hierdurch auch den gesamten Schriftverkehr und sichern sich frühzeitig Ihr ganzes Recht.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten wegen Bußgeldbescheiden mit Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und sonstiger Verkehrsverstöße. Darüber hinaus finden Sie bei uns auch einen versierten Ansprechpartner für Verstöße aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts.

Sprechen Sie in derartigen Fällen unbedingt zuerst mit uns, bevor Sie Angaben gegenüber Dritten oder den staatlichen Strafverfolgungsbehörden machen.

 

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie!
Telefon: 0731 / 729 090