Nachbesprechung und Zwangsvollstreckung
Mit einem obsiegenden Urteil ist die Arbeit für uns noch nicht getan. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen die Konsequenzen einer gerichtlichen Entscheidung, klären über die bestehenden Rechtsmittelmöglichkeiten und deren Erfolgsaussichten auf und sind insbesondere dabei behilflich, dass die zu Ihren Gunsten ergangene Entscheidung von der Gegenseite auch umgesetzt wird. Häufig lauern gerade in diesem Bereich, der sog Zwangsvollstreckung, erhebliche rechtliche und tatsächliche Probleme, die wir durch eine konsequente Vollstreckungspraxis und unter Ausnutzung sämtlicher Vollstreckungsmöglichkeiten (Gehaltspfändung, Kontopfändung, Zwangsräumung, Zahlungsverbote, etc.) soweit als möglich vermeiden.